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Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Tierhalter.
Ist Ihr Vierbeiner im Seniorenalter? Kleine Hunde sind ab einem Alter von ca. 10 Jahren, mittelgroße Hunde ab ca. 7 Jahren und Hunde großer Rassen ab ca. 6 Jahren bereits Senioren. Bei Katzen spricht man ab ca. 8 Jahren von Senioren.
Auch in der Tierwelt haben die Senioren spezielle Bedürfnisse. Vereinbaren Sie einen Termin für einen Geriatriecheck in unserer Praxis. Dieser umfasst eine allgemeine Untersuchung Ihres Tieres, Blutentnahme und Blutuntersuchung in unserem Kooperationslabor Laboklin. Bei der Blutuntersuchung werden Organwerte (wie Leber- und Nierenwerte, Blutzucker und Fructosamin), ein Blutbild (rote und weiße Blutzellen), die Schilddrüse und ein Nierenerkrankungsfrüherkennungswert getestet. Liegen uns die Befunde vor findet die Befundbesprechung inkl. Beratung in unserer Praxis statt und gemeinsam überlegen wir, wie wir Ihrem Senior das Alter und das Altern so angenehm wie möglich gestalten können.
Bitte sprechen Sie uns an!
Sie haben sich sicherlich schon einmal gefragt, ob die Röntgenbilder, die Sie bezahlt haben, nicht auch Ihnen gehören und Sie sie mit nach Hause nehmen dürfen.
Tatsächlich ist es in den meisten Fällen so, dass vom Tierarzt angefertigte Röntgenbilder zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern gehören und somit im Sinne des Urherberrechtes Eigentum des Tierarztes sind, der die Bilder angefertigt hat. Deshalb besteht kein Anspruch auf Herausgabe für den Tierhalter. Desweiteren sind Tierärzte nach der Berufsordnung verpflichtet „über in Ausübung ihres Berufes gemachte Feststellungen und getroffene Maßnahmen Aufzeichnungen zu fertigen und fünf Jahre lang aufzubewahren, soweit keine andere Frist bestimmt ist; dies gilt auch für technische Dokumentationen“ (Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen §2 Abs. 2.4). Und auch die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV) regelt in §28 die Aufzeichnungspflichten.
Ihnen wird also die tierärztliche Leistung der Anfertigung einer Röntgenaufnahme und das Verbrauchsmaterial wie Röntgenfolien in Rechnung gestellt.
Natürlich gibt es auch Ausnahmeregelungen:
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offizielle HD/ED-Aufnahmen: in diesem Fall handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag, d.h. der Besteller/Auftraggeber hat Anspruch auf Verschaffung und Übereignung der hergestellten Sachen. Im Einzelfall kann es aber durch anderweitige Vereinbarungen mit dem jeweiligen Zuchtverband eine Übereignung an den Zuchtverband stattgefunden haben.
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Übereignungsvertrag: Es gibt desweiteren die Möglichkeit einen schriftlichen und ausdrücklichen Übereignungsvertrag abzuschließen, der regelt, dass die angefertigten Röntgenbilder dem Tierhalter auszuhändigen sind.
In der Regel sollte es aber immer möglich sein, angefertigte Röntgenaufnahmen an weiterbehandelnde Kollegen auszuleihen, damit die Strahlenbelastung für das Tier durch erneutes Röntgen so gering wie möglich gehalten werden kann.
Die Kastration stellt eine dauerhaft sichere Empfängnisverhütung durch Entfernung der Eierstöcke und evtl. auch der Gebärmutter dar. Für die kastrierte Hündin kann das Hundeleben stressfreier sein, da keine Scheinschwangerschaften auftreten können, die die Entstehung von Gesäugetumoren und schwerwiegenden Gebärmuttererkrankungen nach sich ziehen können. Studien zufolge ist bei einer Kastration vor der ersten oder zweiten Läufigkeit wird das Risiko für die Hündin an Gesäugetumoren zu erkranken deutlich gesenkt. Bei einigen Hündinnen wirkt sich die Kastration durchaus positiv auf die Psyche der Hündin aus, ängstliche und nervöse Hündinnen können ausgeglichener und selbstsicherer werden.
Bei zu Aggressionen neigenden Hündinnen jedoch, sollte man von einer Kastration absehen, da sich aggressives Verhalten bei diesen Hündinnen nach der Kastration verstärken kann. Bei langhaarigen Rassen wie Setter oder Cocker Spaniel kann sich nach der Kastration ein sog. „Welpenfell“ bilden. Das Haarkleid ist dann weicher und flusiger als bei einem erwachsenen Hund derselben Rasse. Auch kann einige Zeit nach der Kastration eine Inkontinenz (Harnträufeln) der Hündin auftreten. Dies ist jedoch recht selten und kann sich gut behandeln lassen.
Die Kastration ist ein operativer Eingriff, es werden entweder nur die Eierstöcke entfernt (Ovarioektomie) oder es wird die gesamte Gebärmutter entfernt (Ovariohysterektomie). Bei einer gesunden Hündin reicht die Entfernung der Eierstöcke aus, liegt eine veränderte Gebärmutter vor, wird sie ebenfalls entfernt. Für den Eingriff wird die Bauchwand unterhalb des Nabels mit einem kleinen Schnitt eröffnet, so dass nach der Operation in der Regel nur eine kleine Narbe zurückbleiben wird.
Andere Verfahren zur Unfruchtbarmachung einer Hündin sind z.B. die Sterilisation oder die hormonelle Kastration. Bei der Sterilisation werden die Eileiter unterbunden, so dass es nicht zu einer Trächtigkeit kommen kann. Die Hündin wird jedoch weiterhin läufig und ist somit den damit verbundenen Risiken trotzdem ausgesetzt. Die Sterilisation wird selten durchgeführt, da sie keine Vorteile für die Hündin hat.
Bei der hormonellen Kastration wird die Läufigkeit durch regelmäßige Hormoninjektionen unterbunden. Die Injektionen müssen alle 4-6 Monate während der Eierstockruhe (sog. Anöstrus) verabreicht werden. Eine dauerhafte Anwendung ist allerdings nicht zu empfehlen, da das Risiko von Diabetes mellitus, Gesäugetumoren und schwerwiegenden Gebärmuttererkrankungen deutlich zunimmt.
Viele Besitzer sind besorgt, dass ihre Hündin nach der Kastration stark an Gewicht zunimmt. In der Tat neigen kastrierte Hündinnen durch die veränderte Hormonsituation dazu mehr Fett anzusetzen als vorher. Doch sie als Besitzer haben die Verantwortung und die Möglichkeit über vernünftige Fütterung und ausreichend Bewegung zu verhindern, dass ihr Hund übergewichtig wird. Es gibt sehr gute Futtermittel auf dem Markt, die sie hierbei unterstützen können.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns bitte an!