Wichtige Info für alle niedersächsischen Hundebesitzer!
Seit dem 1. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Hunde in Niedersachsen ab 01. Juli 2013 in einem zentralen Register gespeichert werden müssen, auch wenn sie bereits beim TASSO Haustierzentralregister gemeldet sind. Das niedersächsische Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Die Anmeldung im zentralen Register www.hundregister-nds.de ist gebührenpflichtig! Wenn Sie das Angebot der Online-Anmeldung wahrnehmen, beträgt die Gebühr nach der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) 14,50 € zzgl. 19 % MwSt., also insgesamt 17,26 €, wenn Sie das Formular, welches Sie online downloaden können, benutzen oder sich telefonisch unter 0441-39010400 anmelden beträgt die Gebühr 23,50 € zzgl. 19 % MwSt, insgesamt 27,97 €. Leider erhalten Sie für diese Registrierung keine Gegenleistung. Daher sollten Sie Ihren Hund unbedingt zusätzlich kostenfrei bei TASSO (www.tasso.net) registrieren lassen!
Quelle: http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=294 :
"Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Chip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis zukünftig Pflicht – wenden Sie sich an Ihre Tierarztpraxis !
Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Zentrale Neuerungen sind
• die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip
• obligatorischer Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
• Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalter
Die obligatorische Kennzeichnung per Mikrochip sowie der Abschluss einer Hundehalter-Versicherung sind ohne Übergangsfrist ab 01. Juli 2011 zwingend vorgeschrieben. Die fachgerechte Implantation eines Mikrochips kann in jeder Tierarztpraxis erfolgen. Der Chip wird ähnlich einer Injektion unter die Haut eingesetzt. Hierzu ist keine Narkose erforderlich!
Nach § 2 NHundG muss zukünftig jeder, der einen Hund halten will, die dafür erforderliche Sachkunde nachweisen. Wer schon jetzt länger als zwei Jahre als Hundehalter angemeldet ist, gilt grundsätzlich als sachkundig. Wer nach einer Unterbrechung oder zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss (nach einer Übergangsfrist) in anerkannten Verfahren seine Sachkenntnis erwerben und so der Behörde nachweisen.