Die Frage nach der Höhe von Behandlungskosten und den Kosten für (Standard-)Operationen ist für Tierhalter wichtig und auch legitim zu stellen. Leider können wir nicht immer pauschal vorhersagen wie teuer eine Behandlung wird, da wir jeden Patienten individuell betrachten und auch den Besitzer und seine Wünsche nicht außen vor lassen. In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren auf welchen Grundlagen wir unsere Preise berechnen.
Wir müssen uns - wie alle Tierärzte in Deutschland - an eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz: GOT), halten.
Die Behandlungskosten setzen sich aus den Gebühren für tierärztliche Leistungen und den Kosten für angewandte und/oder abgegebene Medikamente und der Mehrwertsteuer zusammen. Für die tierärztlichen Leistungen sind in der GOT Gebühren in Höhe eines Mindestsatzes (1-facher Satz), eines 2-fach Satzes und eines Höchstsatzes (3-facher Satz) vorgesehen. Die Umstände des Falles, die Schwierigkeit des Falles, der Zeitaufwand, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse spielen eine Rolle, welcher Satz gewählt wird. Der einfache Satz darf von keinem Tierarzt unterschritten werden, der Dreifach-Satz darf nicht überschritten werden – außer in begründeten Einzelfällen und nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer.
Jetzt wird vielleicht auch deutlich warum z.B. eine Kastration eines kleinen Rüden fast genau so viel kostet wie die Kastration eines großen Rüden: Die Berechnung der Leistungen für die Kastration bleibt dieselbe, was variiert ist die Menge an Medikamenten, die verbraucht und verabreicht werden, auch der Zeitaufwand ist nahezu derselbe. Ebenso kann eine Kastration eines Kaninchens nicht weniger kosten als das Kaninchen selbst in den Anschaffungskosten, da die Summe der Kosten für die tierärztliche Leistung und die angewandten Medikamente in der Regel die Anschaffungskosten für ein Heimtier übersteigt.
Grundsätzlich sollte sich jeder bewusst sein, dass die Anschaffung eines Haustieres durchaus mit Kosten verbunden ist, im Idealfall sind es „nur“ Futterkosten, aber im Krankheitsfall eben auch Tierarztkosten.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben und erläutern Ihnen die einzelnen von uns aufgeführten Posten. Im Verlauf einer Behandlung werden wir immer die möglicherweise entstehenden Kosten mit Ihnen durchsprechen und in Abstimmung mit Ihnen den individuellen Behandlungsplan erstellen.