Seit dem 29. Dezember 2014 gibt es einen neuen EU-Heimtierausweis für Reisen ins Ausland. Optisch ähnelt er dem alten blauen EU-Heimtierausweis, allerdings gilt es bei der Ausstellung einige Änderungen zu beachten. Personenbezogene Daten müssen vom Tierhalter per Unterschrift bestätigt werden. Ebenfalls werden die Informationen zum ausstellenden Tierarzt dokumentiert und von diesem unterschrieben.
Die Daten zum Tier, vor allem die Seite, die die Informationen zur Mikrochip-Nummer enthält und die eingeklebten Tollwut-Aufkleber, werden ab sofort mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt, um das Missbrauchsrisiko zu vermindern.
Wir sind darüber hinaus verpflichtet, die Ausstellung des Heimtierausweises und der darin erfassten Daten zum Besitzer und zum Tier zu dokumentieren.
Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Seit dem 31.12.2014 dürfen Welpen ohne gültige Tollwutimpfung nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dies war bislang noch für Privatpersonen möglich, ist nun aber durch die neue Verordnung definitiv untersagt.
Da zwischen der gültigen, also wirksamen Tollwut-Impfung und der Einreise mindestens 3 Wochen liegen müssen, können Welpen erst nach der 15. Lebenswoche eingeführt werden. Eine Tollwut-Impfung ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich und der Impfschutz wird erst nach 21 Tagen wirksam.
Dies soll illegalen Welpenhändlern ihren Job erschweren.
Diese neuen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen.