Chiropraktik und Akupunktur für Kleintiere und Pferde
Dr. med. vet. Elke Forner | Dr. med. vet. Susanne Lange
Kleintierpraxis Jägerstraße &

Neuigkeiten

Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Tierhalter. 

Wichtige Info für alle niedersächsischen Hundebesitzer!

Seit dem 1. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Hunde in Niedersachsen ab 01. Juli 2013 in einem zentralen Register gespeichert werden müssen, auch wenn sie bereits beim TASSO Haustierzentralregister gemeldet sind. Das niedersächsische Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Die Anmeldung im zentralen Register www.hundregister-nds.de ist gebührenpflichtig! Wenn Sie das Angebot der Online-Anmeldung wahrnehmen, beträgt die Gebühr nach der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) 14,50 € zzgl. 19 % MwSt., also insgesamt 17,26 €, wenn Sie das Formular, welches Sie online downloaden können, benutzen oder sich telefonisch unter 0441-39010400 anmelden beträgt die Gebühr 23,50 € zzgl. 19 % MwSt, insgesamt 27,97 €. Leider erhalten Sie für diese Registrierung keine Gegenleistung. Daher sollten Sie Ihren Hund unbedingt zusätzlich kostenfrei bei TASSO (www.tasso.net) registrieren lassen!

Quelle: http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=294 :
"Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Chip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis zukünftig Pflicht – wenden Sie sich an Ihre Tierarztpraxis !
Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Zentrale Neuerungen sind
• die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip
• obligatorischer Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
• Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalter
Die obligatorische Kennzeichnung per Mikrochip sowie der Abschluss einer Hundehalter-Versicherung sind ohne Übergangsfrist ab 01. Juli 2011 zwingend vorgeschrieben. Die fachgerechte Implantation eines Mikrochips kann in jeder Tierarztpraxis erfolgen. Der Chip wird ähnlich einer Injektion unter die Haut eingesetzt. Hierzu ist keine Narkose erforderlich!

Nach § 2 NHundG muss zukünftig jeder, der einen Hund halten will, die dafür erforderliche Sachkunde nachweisen. Wer schon jetzt länger als zwei Jahre als Hundehalter angemeldet ist, gilt grundsätzlich als sachkundig. Wer nach einer Unterbrechung oder zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss (nach einer Übergangsfrist) in anerkannten Verfahren seine Sachkenntnis erwerben und so der Behörde nachweisen.

 

Die Prüfungsunterlagen sind da!

Für die theoretische Prüfung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je Zeitfenster nur ein Prüfling geprüft werden kann.

Die Prüfung erfolgt computergestützt durch einen Multiple-Choice-Test, der aus insgesamt 35 Fragen aus 5 Themenbereichen besteht. Sie bekommen jeweils vier Antwortmöglichkeiten zur Wahl gestellt, von denen nur eine zutreffend ist. Ihnen stehen für die Beantwortung der Fragen 45 Minuten zur Verfügung.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 Fragen richtig beantwortet wurden und insgesamt mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Die Auswertung der Ergebnisse und Mitteilung der Ergebnisse findet unmittelbar im Anschluss an die Prüfung statt.

Die praktische Sachkundeprüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung durchgeführt werden. Termine für den praktischen Teil werden wir auf unserer Homepage bekanntgeben.

Die Prüfungsdauer für die praktische Prüfung beträgt ca. 60 Minuten. Dieser Prüfungsteil muss nicht mit dem eigenen Hund bestritten werden. 

Bitte bringen Sie zur jeweiligen Prüfung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Zur praktischen Prüfung sollte auch ein Nachweis über eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung durch Vorlage der Versicherungsnummer mitgebracht werden.

 

Unsere Öffnungszeiten

 

für Medikamenten- und Futterabholung und Terminabsprachen:

Montags bis Donnerstags

9.30-12.00 und
13.30-18.00 Uhr

Freitags

9.30-12.00 und
15.30-18.00 Uhr

Terminsprechstunde:

Montags bis Donnerstags

10.00-12.00 und
15.00-18.00 Uhr

Freitags

10.00-12.00 und
16.00-18.00 Uhr

 

Kleintierpraxis Jägerstraße

Jägerstraße 8
21339 Lüneburg

Telefon 04131-63063

EMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Anfragen per Email zur Terminabsprache sind nur für gehörlose Personen möglich.
Emailanfragen zu Behandlungen und Kosten werden nicht bearbeitet.

 

Weitere Informationen und Notfallhinweise

 

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