Chiropraktik und Akupunktur für Kleintiere und Pferde
Dr. med. vet. Elke Forner | Dr. med. vet. Susanne Lange
Kleintierpraxis Jägerstraße &

Neuigkeiten

Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Tierhalter. 

Schokolade ist giftig für Hund und Katze. Natürlich kommt es auf die Menge an, aber als Tierhalter sollte man sich der Gefahr für sein Tier bewusst sein.

Der Stoff, der für unsere Vierbeiner so gefährlich ist, ist das Theobromin. Theobromin kommt in der Kakaobohne vor und deshalb kann man schon mal als Faustregel sagen: je dunkler die Schokolade, desto giftiger für das Tier. Nach der Aufnahme von Schokolade treten die ersten Symptome innerhalb von 2 bis 12 Stunden auf. Nicht nur die einmalige Aufnahme einer großen Menge Schokolade, sondern auch die Aufnahme mehrerer kleiner Mengen kann zu Vergiftungserscheinungen führen, denn die sogenannte Halbwertszeit (die Zeit, in der der Wirkstoff zur Hälfte vom Körper abgebaut wird) von Theobromin beträgt 17 ½ Stunden. Leichtere Symptome einer Schokoladenvergiftung können Durchfall und Erbrechen sein, schwerere Symptome sind Unruhe, Hecheln, Zittern, vermehrter Harndrang, Durst, Muskelkrämpfe, Koma und im schlimmsten Fall plötzlicher Tod durch Herzversagen.

Als tödliche Dosis für das Theobromin werden Werte zwischen 100 und 500 mg/kg Tier angegeben. Grobe Richtwerte:

50 g Milchschokolade pro kg Tier oder 15 g dunkle Schokolade (70% Schoko-Anteil) pro kg Tier oder 10 g Blockschokolade pro kg Tier wirken schon giftig.

Was tun, wenn der Hund oder die Katze dann doch einmal schneller und verfressener war als einem lieb ist? Am besten so schnell wie möglich zum Tierarzt, denn je früher das Tier behandelt wird, umso besser stehen die Chancen. Innerhalb von einer Stunde nach Aufnahme kann man das Tier noch zum Erbrechen bringen und so verhindern, dass ein großer Teil des Theobromins überhaupt vom Körper aufgenommen werden kann. In schwereren Fällen können eine Infusion und/oder stationäre Aufnahme notwendig werden. Eine Blutuntersuchung mit weiteren Kontrolluntersuchungen in regelmäßigen Abständen sind je nach Lage des Falles evtl. auch anzuraten.

Was können Sie vorbeugen tun? Lassen Sie Ihr Tier niemals mit Schokolade in Reichweite unbeaufsichtigt. Teilen Sie Ihre Schokolade nicht mit Ihrem Vierbeiner – egal wie sehr er bettelt und lieb schaut. Es gibt deutlich gesündere und ungefährlichere Alternativen zur Belohnung.

Die hier gelisteten Impfschemata sind Impf-EMPFEHLUNGEN. Jedes Tier ist unterschiedlich und kann auch unterschiedlich auf Impfungen reagieren, besteht berechtigte Sorge, dass ein Tier möglicherweise die Impfung nicht vertragen wird oder bereits in der Vergangenheit nicht vertragen hat, werden wir einen individuellen Impfplan erstellen und/oder nach anderen Wegen suchen, die Gesundheit Ihres nicht durch eine Impfung zu gefährden.

Kaninchen sollten im Alter von 5 bis 6 Wochen ihre erste Impfung gegen Myxomatose und RHD (Rabbit-Haemorrhagic-Disease-Virus, „China-Seuche“) erhalten. Vier Wochen später wird die Myxomatose-Impfung wiederholt.

Die Impfung gegen Myxomatose soll halbjährlich wiederholt werden, in Phasen mit erhöhtem Infektionsdruck ggfs. alle 4 Monate. Die Impfung gegen RHD wird jährlich wiederholt, bei weiblichen Zuchttieren ist eine halbjährliche Impfung empfehlenswert.

Eine Impfung gegen Bordetella bronchiseptica/Pasteurella multocida (Kaninchenschnupfen) macht vor allem als Bestandsimpfung in Kaninchenzuchten Sinn. Die Grundimmunisierung findet ab der 4. Lebenswoche mit zweimaliger Impfung im Abstand von 4 Wochen statt. Eine Wiederholungsimpfung ist alle 6 Monate notwendig, bei weiblichen Zuchttieren mindestens vor jeder 2. Trächtigkeit.

Frettchen sollten im Alter von 8 Wochen ihre erste Impfung gegen Staupe erhalten. In der 12. Lebenswoche wird diese Impfung wiederholt und zusätzlich gegen Tollwut geimpft. In der 16. Lebenswoche wird nochmals gegen Tollwut geimpft.

Ist das Frettchen bei der Erstvorstellung zur Grundimmunisierung älter als 10 Wochen wird einmalig gegen Staupe geimpft.

Für die Wiederholungsimpfungen nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung gelten folgende Empfehlungen:

Gegen Staupe und bei Freigängern auch gegen Tollwut sollte einmal jährlich geimpft werden.

(Informationsquelle: „Leitlinie zur Impfung von Kleintieren“, Ständige Impfkommision Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.; Packungsbeilagen unserer Impfhersteller)

Die hier gelisteten Impfschemata sind Impf-EMPFEHLUNGEN. Jedes Tier ist unterschiedlich und kann auch unterschiedlich auf Impfungen reagieren, besteht berechtigte Sorge, dass ein Tier möglicherweise die Impfung nicht vertragen wird oder bereits in der Vergangenheit nicht vertragen hat, werden wir einen individuellen Impfplan erstellen und/oder nach anderen Wegen suchen, die Gesundheit Ihres nicht durch eine Impfung zu gefährden.

Katzen sollten als Welpen im Alter von 8 Wochen ihre erste Impfung gegen Katzenseuche (felines Panleukopenievirus) und Katzenschnupfen (felines Calicivirus und felines Herpesvirus – auch Rhinotracheitisvirus genannt) erhalten. In der 12. Lebenswoche wird diese Impfung wiederholt und Freigänger zusätzlich gegen Tollwut geimpft. In der 16. Lebenswoche wird nochmals gegen Katzenseuche und –schnupfen geimpft und bei Freigängern auch die Tollwutimpfung wiederholt. Im Alter von 15 Monaten wird die Grundimmunisierung mit der Impfung gegen Katzenseuche und -schnupfen und Tollwut abgeschlossen.

Ist die Katze bei der Erstvorstellung zur Grundimmunisierung älter als 12 Wochen wird 2x im Abstand von 4 Wochen geimpft und dann die Grundimmunisierung nach 1 Jahr abgeschlossen.

Für die Wiederholungsimpfungen nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung gelten folgende Empfehlungen:

Gegen Katzenschnupfen sollte jährlich geimpft werden.

Bei Katzenseuche- und Tollwutimpfungen richten wir uns nach den Angaben der Packungsbeilagen der jeweiligen Impfstoffhersteller – momentan ist ein dreijähriger Rhythmus auch hier ausreichend.

Eine Impfung gegen das feline Leukämievirus (FeLV, Leukose) ist vor allem z.B. bei Freigängern und Kontakt zu Katzen mit unbekanntem Infektionsstatus anzuraten. Eine Impfung ist ab der 8. Lebenswoche möglich, die Wiederholungsimpfung nach 3 bis 4 Wochen, danach wird jährlich gegen Leukose geimpft. Eine Blutuntersuchung zur Feststellung des Infektionsstatus der Katze ist sehr empfehlenswert, da eine Impfung bei FeLV-positiven Katzen nicht sinnvoll ist.

Gegen die Feline infektiöse Peritonitis (FIP)/felines Coronavirus (FCoV) gibt es einen Impfstoff, der über die Nase verabreicht wird. Die Wirksamkeit des Impfstoffes beträgt keine 100%. Ab einem Alter von 16 Wochen kann die erste Impfung vorgenommen werden, die Wiederholung erfolgt nach 3 Wochen, jährliche Wiederholungen werden vom Hersteller empfohlen. Auch bei der Impfung gegen FIP/FCoV sollte eine Blutuntersuchung vorangehen.

Der intranasale Impfstoff gegen Bordetella bronchiseptica schützt nicht vollständig gegen eine Ansteckung, reduziert aber die klinische Symptomatik. Eine Impfung empfiehlt sich bei erhöhter Infektionsgefahr, z.B. bei Aufenthalt in der Tierpension oder in Katzenzuchten. Eine Erstimpfung ist ab der 4. Lebenswoche möglich, die Impfung sollte mindestens 1 Woche vor der zu erwartenden Exposition stattfinden und sollte ggfs. nach 1 Jahr wiederholt werden.

Auch die Impfung gegen Chlamydophila felis verhindert nicht unbedingt eine Infektion, reduziert aber die klinische Symptomatik. Eine Impfung ist ab der 8. Lebenswoche möglich, die Auffrischung erfolgt 3 bis 4 Wochen später; eine jährliche Wiederholung ist notwendig.

(Informationsquelle: „Leitlinie zur Impfung von Kleintieren“, Ständige Impfkommision Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.; Packungsbeilagen unserer Impfhersteller)

 

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